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Urteil LPG
Schlagworte
LPG; Ersatzanspruch; bauliche Veränderung
Leitsatz
Eine ehemalige LPG hat keinen Ersatzanspruch gegen die Treuhandanstalt/BvS wegen baulicher Veränderungen, die die Genossenschaft an einem Grundstück/Gebäude vorgenommen hatte, das später verkauft worden ist.
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