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Urteil Lebenshaltungskostenindex
Schlagworte
Lebenshaltungskostenindex; Indexklausel; Mieterhöhung
Leitsatz
Auch eine wegen fehlender Genehmigung der Bundesbank unwirksame Indexklausel begrenzt im Mietverhältnis den Mieterhöhungsanspruch dergestalt, daß die Mieterhöhung nicht über den Lebenshaltungskostenindex hinausgehen darf.
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