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Urteil Kautionsrückzahlung
Schlagworte
Kautionsrückzahlung; Voreigentümer; Vermieterwechsel; Erwerber
Leitsatz
Der Mieter kann die an den Voreigentümer gezahlte Kaution nicht vom Erwerber zurückverlangen, wenn die Aushändigung durch den Verkäufer deshalb unterblieben war, weil dieser mit Ansprüchen aus Betriebskostennachzahlungen aufgerechnet hatte.
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