Urteil JCC
Schlagworte
JCC; Rechtsnachfolger; Nachfolgeorganisation; Funktionsnachfolger; SMAD-Befehl Nr. 82
Leitsätze
1. In Ansehung der vermögensrechtlichen Ansprüche sind allein die Nachfolgeorganisationen des westlichen Rückerstattungsrechtes bzw. die Claims Conference Rechtsnachfolger der im Nationalsozialismus aufgelösten jüdischen Gemeinden.
2. Dem Rückübertragungsanspruch der Claims Conference hinsichtlich eines Grundstücks, das früher im Eigentum einer im Nationalsozialismus aufgelösten jüdischen Gemeinde stand, steht die nach Kriegsende auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 82 erfolgte Eigentumsübertragung an eine der damals in der SBZ/DDR vorhandenen jüdischen Gemeinden nicht entgegen.
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