« zurück zur Suche
Urteil Hunde
Schlagworte
Hunde; Hundehaltung; Hundehaufen; Kampfhund; Kündigung
Leitsatz
Dem Vermieter ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar, wenn der Mieter eines Einfamilienhauses zwei Kampfhunde ohne die erforderliche Zustimmung hält, aus der Tierhaltung jedoch keine konkreten Beanstandungen erwachsen sind. Wegen einer nicht eingeholten Zustimmung ist der Mieter weniger schutzwürdig, so daß jede nennenswerte Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch bedrohliches Verhalten der Tiere oder nachlassende Beaufsichtigung den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat