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Urteil Hausfrieden
Schlagworte
Hausfrieden; Störung; Kündigung; Verwandte
Leitsatz
Dem Vermieter steht kein Kündigungsrecht zu, wenn ein Verwandter eines Mieters den Hausfrieden durch Randalieren stören kann, da er mangels Vorhandenseins einer selbst verschließbaren Türschloßanlage mit Wechselsprechmöglichkeit jederzeitigen Zugang zum Haus hat.
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