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Urteil Haftungsbeschränkung
Schlagworte
Haftungsbeschränkung; Gebäudehaftpflichtversicherung; Haftpflicht; Betriebskosten; grobe Fahrlässigkeit; Räumpflicht; Streupflicht; Glatteis
Leitsatz
Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers zu zahlen, so liegt darin die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung eines Haftpflichtschadens (hier: Glatteisunfall vor dem Haus) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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