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Urteil Grundstücksverwaltung
Schlagworte
Grundstücksverwaltung; Hausverwaltung; Nutzungsentgeltherausgabeanspruch
Leitsatz
Der Anspruch auf Herausgabe von Überschüssen aus der Hausverwaltung besteht auch dann, wenn der Rückgabebescheid vor dem 1. Dezember 1994, dem Tag des Inkrafttretens von § 7 Abs. 7 VermG, bestandskräftig geworden ist.
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