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Urteil Gewillkürte Prozeßstandschaft
Schlagworte
Gewillkürte Prozeßstandschaft; Vollstreckungstitel; Verwalterwechsel; Titelumschreibung
Leitsätze
1. Hat der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage in gewillkürter Prozeßstandschaft einen Vollstreckungstitel erwirkt und will nach einem Wechsel im Verwalteramt der neue Verwalter aus diesem Titel vollstrecken, so bedarf es der Titelumschreibung (§ 727 ZPO entspr.).
2. Ob der Titel auf den neuen Verwalter oder - was näher liegt - auf die Wohnungseigentümer umzuschreiben ist, bleibt offen.
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