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Urteil Gebäudeeigentumsfeststellung
Schlagworte
Gebäudeeigentumsfeststellung; Antrag nach Übertragung des Nutzungsrechts am Gebäude
Leitsatz
Die behördliche Feststellung, daß Gebäudeeigentum entstanden ist und wem es zusteht (Art. 233 § 2 b Abs. 3 EGBGB; § 2 Abs. 6 VZOG), ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sie von dem Gebäudeeigentümer nach Übertragung des Nutzungsrechts am Gebäude beantragt worden ist.
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