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Urteil Feuchte
Schlagworte
Feuchte; Feuchtigkeitsschäden; Schimmel
Leitsatz
Es kommt nicht auf die abstrakte Betrachtung an, ob Feuchtigkeitsschäden überhaupt durch Wohn- und Lüftungsverhalten vermieden werden können, sondern vielmehr darauf, ob den Mietern im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs ein derartiges übersteigertes Wohnverhalten zumutbar ist.
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