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Urteil Erledigung
Schlagworte
Erledigung; Verjährung; Kostentragung; sofortiges Anerkenntnis
Leitsatz
Eine Partei, die befürchtet, ihre Ansprüche könnten demnächst verjähren, handelt mit der Einreichung der Klageschrift nicht mutwillig i. S. d. § 93 ZPO.
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