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Urteil Erbengemeinschaft
Schlagworte
Erbengemeinschaft; Verjährung; Schadensersatz; Mahnbescheid; Antrag; Unterbrechung
Leitsatz
Es führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft im eigenen Namen auf Leistung an sich klagt und nicht den Mahnbescheid namens der Erbengemeinschaft beantragt.
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