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Urteil Entschädigung für Mietermodernisierungsmaßnahmen bei vorzeitigem Auszug
Schlagworte
Entschädigung für Mietermodernisierungsmaßnahmen bei vorzeitigem Auszug
Leitsatz
Die im Rahmen von öffentlich geförderten Modernisierungsmaßnahmen in Berlin verwendete Klausel, wonach bei der dem ausziehenden Mieter zu leistenden Entschädigung Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages nicht zu berücksichtigen sind, ist so auszulegen, daß ein Abzug der gewährten öffentlichen Hilfe von dem Entschädigungsbetrag nicht vorzunehmen ist.
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