« zurück zur Suche
Urteil Einladung
Schlagworte
Einladung; Antrag; Tagesordnungspunkt; Wohnungseigentümerversammlung; Verwalter; Rechtzeitigkeit; Quorum; Tagesordnung
Leitsatz
Der Verwalter ist verpflichtet, die rechtzeitig gestellten sachgerechten Anträge eines Wohnungseigentümers zur Tagesordnung auch auf die Tagesordnung der zukünftigen Wohnungseigentümerversammlung zu nehmen. Die Aufnahme von Anträgen auf die Tagesordnung ist von einem Quorum unabhängig. Rechtszeitigkeit ist gegeben, wenn der Verwalter innerhalb der Wochenfrist die übrigen Wohnungseigentümer von den Anträgen informieren kann.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat