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Urteil Einbau
Schlagworte
Einbau; Dachfenster; bauliche Veränderung; Zustimmung; Erfordernis
Leitsatz
Wird der ästhetische Gesamteindruck einer Wohnungseigentumsanlage durch den Einbau von Dachfenstern nicht beeinträchtigt, sondern gefördert, so bedarf es zu der Maßnahme insoweit keiner Zustimmung der übrigen Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums.
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