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Urteil Divergenzberufung
Schlagworte
Divergenzberufung; Zulässigkeit; Tierhaltung; Berufung; Beschwer
Leitsatz
Die Divergenzberufung ist zulässig, wenn in Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum das Amtsgericht in einer Rechtsfrage, die für die Formulierung des jeweiligen Entscheidungssatzes/Tenors maßgebend ist, von der obergerichtlichen Entscheidung und den insoweit tragenden Gründen abweicht.
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