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Urteil Darlegungslast bei angeblich überhöhter Miete
Schlagworte
Darlegungslast bei angeblich überhöhter Miete; Mietpreisüberhöhung; unangemessen hohe Entgelte; geringes Angebot an Wohnraum
Leitsatz
Ohne besonderen Vortrag des Mieters kann nicht von einem Unterangebot an Luxuswohnungen ausgegangen werden, so daß eine Mietpreisüberhöhung ausscheidet.
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