Urteil Bodenreformgrundstück, Bodenreformland, Landwirtschaftsfläche, Besitzwechsel auf Erben, Zuteilungsfähigkeit, Landwirtschaftstätigkeit, LPG-Mitgliedschaft, Nachzeichnungsprinzip
Schlagworte
Bodenreformgrundstück, Bodenreformland, Landwirtschaftsfläche, Besitzwechsel auf Erben, Zuteilungsfähigkeit, Landwirtschaftstätigkeit, LPG-Mitgliedschaft, Nachzeichnungsprinzip
Leitsätze
Die Zuteilungsfähigkeit gemäß Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB erfordert eine hauptberufliche Tätigkeit in einem sozialistischen Betrieb der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft. Eine LPG Mitgliedschaft ist insoweit nicht zwingend erforderlich. Die Tätigkeit in einem privaten Familienbetrieb reicht jedoch nicht aus, um die Zuteilungsfähigkeit zu begründen.
Eine nebenberufliche Tätigkeit in der Landwirtschaft genügt allenfalls dann, wenn diese nach Arbeitsumfang und Einkommen einer hauptberuflichen Tätigkeit gleichzustellen ist, also die entscheidende Lebens- und Einkommensgrundlage bildet.
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