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Urteil Beweislast
Schlagworte
Beweislast; Kaution; Mietkaution; Übergabe; Grundstückserwerber; Fiktiv; Kosten; Endrenovierung; Schönheitsreparaturen; Sanierung
Leitsätze
Der Mieter trägt die Beweislast dafür, daß der Grundstückserwerber die an den früheren Eigentümer als Vermieter geleistete Mietkaution erhalten hat.
Die Kosten einer ersparten Endrenovierung kann der Vermieter vom Mieter nicht fordern, wenn der Vermieter seiner Leistung - der Erhaltung der Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand - nicht nachgekommen ist.
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