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Urteil Beweislast
Schlagworte
Beweislast; Mietpreisbindung; Mietpreisfreiheit; preisfrei; Wohnraum; Unbenutzbarkeit
Leitsätze
1. Die Beweislast für die Mietpreisfreiheit einer Wohnung in den neuen Bundesländern liegt beim Vermieter.
2. Eine Wohnung ist nur dann als auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbar anzusehen, wenn entweder ein zu ihrer Benutzung erforderlicher Gebäudeteil zerstört ist oder wenn der Raum sich in einem Zustand befindet, der aus Gründen der Bau- oder Gesundheitsaufsicht eine dauernde, der Zweckbestimmung entsprechende Benutzung des Raumes nicht gestattet.
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