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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Nachholung der Erläuterung; Abrechnungsfrist
Leitsätze
1. Eine mangels Erläuterung unwirksame Betriebskostenabrechnung kann mit Wirkung für die Zukunft dadurch geheilt werden, daß unter Bezugnahme auf die Abrechnung die Erläuterung nachgeholt wird.
2. Eine solche - auch stillschweigende - Bezugnahme ist jedoch nicht mehr möglich, wenn die Abrechnungsfrist des § 20 NMV verstrichen ist.
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