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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Unrichtigkeit; Erfüllung
Leitsatz
Rügt der Mieter die Unrichtigkeit der Betriebskostenabrechnung, weil sie auf fehlerhafter tatsächlicher Grundlage beruhe, hat er keinen Anspruch auf eine neue Abrechnung, weil die inhaltliche Richtigkeit in einem Verfahren über Nachzahlung oder Rückforderung geltend zu machen ist.
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