« zurück zur Suche
Urteil Betriebsbedarf
Schlagworte
Betriebsbedarf; Kündigung; Hausmeister; Hausmeisterwohnung; Betriebswohnung
Leitsatz
Das Mietverhältnis über eine Wohnung, die bisher keine Betriebswohnung war, kann wegen Betriebsbedarfes gekündigt werden, um dort einen Hausmeister einziehen zu lassen, sofern die Einstellung des Hausmeisters objektiv erforderlich und die Wohnung hierfür geeignet ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat