« zurück zur Suche
Urteil Bestimmtheit
Schlagworte
Bestimmtheit; Kaltmiete; Betriebskosten; Aufspaltung; Mietzins; Vertragsänderung
Leitsatz
Aus dem im Mietvertrag allgemein vorbehaltenen Recht, nachträglich die Miete in einen Kaltmietanteil und einen (abzurechnenden) Betriebskostenanteil aufzuspalten, folgt für den Vermieter kein Anspruch auf Vertragsänderung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat