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Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Kautionszinsen
Leitsatz
Die Zinsen einer Kaution erhöhen den Streitwert (Beschwerdewert) nicht, so daß bei einer Kautionssumme von weniger als 1.500 DM die Berufung unzulässig ist.
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