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Urteil Badeverbot
Schlagworte
Badeverbot; nächtliches Baden; Hausordnung; fristlose Kündigung
Leitsatz
Ein in der Hausordnung enthaltendes Badeverbot nach 24 Uhr ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Mietvertrages nicht vereinbar und deshalb unwirksam.
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