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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Teilrückgabe; Notweg
Leitsätze
Wird das entzogene Grundstück nur mit einem Teil seiner Fläche von dem Restitutionsausschlußgrund des redlichen Erwerbs erfaßt, so kann es grundsätzlich im übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden.
Die Teilrückgabe ist unzulässig, wenn die zurückzugebende Fläche für den Alteigentümer ohne Inanspruchnahme eines Notwegrechts nicht nutzbar wäre.
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