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Urteil Ablösevereinbarung
Schlagworte
Ablösevereinbarung; Abstand; Wert von Einrichtungsgegenständen; auffälliges Mißverhältnis
Leitsatz
Bei einer Ablösungsvereinbarung trifft den Nachmieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die vom Vormieter angegebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zutreffen und deshalb ein Verstoß gegen § 4 a Abs. 2 Satz 2 WoVermG vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)
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