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Urteil Notwendiges Aussetzungsinteresse bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer
Schlagworte
Notwendiges Aussetzungsinteresse bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer
Leitsätze
1. Eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden (nur) wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften setzt ein besonderes Aussetzungsinteresse voraus (Anschluss an FG Münster und an 3. Senat FG Berlin-Brandenburg).
2. Die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften kann grundsätzlich nur im Verfahren gegen den Grundsteuerwertbescheid, nicht gegen den Grundsteuermessbescheid geltend gemacht werden.
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