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Urteil Kein größerer Mindestabstand für Trompetenbäume
Schlagworte
Kein größerer Mindestabstand für Trompetenbäume
Leitsatz
Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine „stark wachsenden Bäume“ i.S.v. § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW.
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