VG 19 L 112/22 - Kommunales Vorkaufsrecht, Abwendungsvereinbarung, Wegfall der Ge-schäftsgrundlage
Leitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)