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  1. V ZR 191/22 - Ausschluss der Heimfallvergütung
    Teaser: ...zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
    BGH
    19.01.2024
  2. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: ...Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 26/03, NJW...
    BGH
    22.06.2022
  3. V ZB 4/21 - Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück an Minderjährige
    Leitsatz: ...vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162...
    BGH
    28.04.2022
  4. VIII ZR 305/20 - Umgehung des Vorkaufsrechts durch unterschiedliche Preisgestaltung
    Leitsatz: Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) und dem Dritten (Erstkäufer) getroffene Abrede, wonach der Vorkaufsberechtigte (Mieter) einen höheren Preis zu bezahlen hat als der Erstkäufer, stellt eine in Bezug auf den höheren Preis unzulässige und deshalb insoweit unwirksame Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Das gilt auch dann, wenn der Erstkäufer - wie in der hier zu beurteilenden Preisabrede vorgesehen - den höheren Kaufpreis nur ausnahmsweise (unter bestimmten engen Voraussetzungen) zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Vorkaufsrechts stets schuldet.
    BGH
    23.02.2022
  5. VIII ZR 66/19 - Wohnraummietrecht nach Vertragszweck, konkludente Vereinbarung von Wohnraummietrecht bei der Vermietung von Räumen zur gewerblichen Nutzung, Weitervermietung an Dritte als Nutzungszweck
    Leitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...
    BGH
    13.01.2021
  6. VIII ZR 58/20 - Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummietrecht
    Leitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...
    BGH
    13.01.2021
  7. VIII ZR 81/19 - Mieterhöhung nach mehreren Modernisierungsmaßnahmen teilbar, Abzug von zukünftigen Instandhaltungskosten
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB, die auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen gestützt wird, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt nichtig, wenn sie im Hinblick auf einzelne Baumaßnahmen unzureichend begründet oder erläutert und deshalb gemäß § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit unwirksam ist. Vielmehr hat eine solche Mieterhöhungserklärung hinsichtlich des wirksam erklärten Teils nach Maßgabe des § 139 BGB Bestand, wenn sie sich - wie regelmäßig - in Bezug auf die einzelnen baulichen Maßnahmen in selbständige Rechtsgeschäfte trennen lässt und - wie ebenfalls regelmäßig - davon auszugehen ist, dass die Gültigkeit wenigstens des wirksam erklärten Teils der Mieterhöhung dem - infolge der Einseitigkeit des Rechtsgeschäfts allein maßgeblichen - hypothetischen Willen des Vermieters bei Abgabe der Erklärung entspricht. 2. Der Sinn und Zweck der Vorschriften über die Modernisierung und anschließende Mieterhöhung gebietet es, nicht nur in der Fallgestaltung, dass der Vermieter sich durch die Modernisierung bereits „fällige” Instandsetzungsmaßnahmen erspart oder solche anlässlich der Modernisierung miterledigt werden, nach § 559 Abs. 2 BGB einen Abzug des Instandhaltungsanteils von den aufgewendeten Kosten vorzunehmen, sondern auch bei der modernisierenden Erneuerung von Bauteilen und Einrichtungen, die zwar noch (ausreichend) funktionsfähig sind und (bislang) einen zu beseitigenden Mangel nicht aufweisen, aber bereits über einen nicht unerheblichen Zeitraum ihrer zu erwartenden Gesamtlebensdauer (ab-) genutzt worden sind (hier: Austausch von etwa 60 Jahre alten Türen und Fenstern sowie einer ebenso alten Briefkastenanlage).
    BGH
    17.06.2020
  8. VIII ZR 144/19 - Zum Verhältnis von Eigenbedarfskündigung und Sozialklausel
    Leitsatz: ...ZR 180/18, NJW 2019, 2765 Rn. 50, 53, zur...
    BGH
    11.12.2019
  9. VIII ZR 180/18 - Eigenbedarfskündigung und Anwendung der Sozialklausel
    Leitsatz: ...- VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 20...
    BGH
    22.05.2019
  10. VIII ZR 250/17 - Kein Nachzahlungsbetrag ohne Belegeinsicht bei gewerblicher Wärmelieferung
    Leitsatz: ...vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW...
    BGH
    10.04.2019