Urteil Keine Anerkennung von Mehrraumbedarf für von Transferleistungen lebenden Künstler
Schlagworte
Keine Anerkennung von Mehrraumbedarf für von Transferleistungen lebenden Künstler
Leitsätze
1. Es ist grundsätzlich gerechtfertigt, einer Person bzw. einem Einpersonenhaushalt einen WBS für eine Wohnungsgröße von einem Raum zuzüglich Nebenräumen zu erteilen.
2. Vom Grundsatz „Eine Person/ein Raum“ kann von der Wohnungsgröße im Einzelfall zur Berücksichtigung besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines Haushaltsangehörigen oder eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härte abgewichen werden.
3. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die den Lebensunterhalt sichern soll und im Wohnbereich in einem gesonderten Arbeitsraum ausgeübt werden muss, weil ansonsten die Lebensgrundlage gefährdet wäre und/oder Hilfebedürftigkeit eintreten würde. Mehrraum ist dann nicht anzuerkennen, wenn die berufliche Tätigkeit nicht dazu beiträgt, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen sicherzustellen.
(Leitsätze der Redaktion)
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