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  1. 7 C 44/20 - Anspruch auf Untervermietung nach Umfangreduzierung
    Leitsatz: 1. Dem Anspruch des Mieters auf Untervermietungserlaubnis steht nicht entgegen, dass er das zur Untervermietung berechtigende Interesse selbst herbeigeführt hat.2. Dem Anspruch auf Untervermietung steht nicht entgegen, dass der Mieter zunächst die gesamte Wohnung untervermietet hat, sofern der Untermietvertrag später nur auf einen Teil der Wohnung umgeschrieben wird.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    25.08.2021
  2. VIII ZB 43/23 - Darlegungs- und Beweislast für unrenoviert oder renoviert übergebene Wohnung trägt der Mieter
    Leitsatz: ..., Beschluss vom 27. April 2021 - VIII ZB 44/20...
    BGH
    30.01.2024
  3. V ZR 69/20 - Freiland-Photovoltaikanlagen als wesentliche Grundstücksbestandsteile
    Leitsatz: ...zurückzuführen ist.  c) Gebäude i.S.v. § 94 BGB...
    BGH
    22.10.2021
  4. V ZR 69/20 - Freiland-Photovoltaikanlagen als wesentliche Grundstücksbestandsteile
    Leitsatz: ...zurückzuführen ist.  c) Gebäude i.S.v. § 94 BGB...
    BGH
    22.10.2021
  5. X ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen. 
    BGH
    11.11.2021
  6. IX ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.
    BGH
    11.11.2021
  7. V ZR 26/14 - Mehrheitsbeschluss über Ansetzung von Mitteln zur Rechtsverteidigung für erwartete Klagen
    Leitsatz: a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. b) In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.
    BGH
    17.10.2014
  8. III ZR 221/09 - Nur Übernahmeanspruch statt Entschädigung wegen wertmindernder Festsetzung im Bebauungsplan; eigentumsverdrängende fremdnützige Planung; weitere Geldentschädigung; unterbliebene Verwirklichung der gemeindlichen Planung
    Leitsatz: a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben. b) Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.
    BGH
    08.07.2010
  9. VIII ZR 194/21 - Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Ausstattung einer Mietwohnung setzt voraus, dass beide Parteien erkennbar einen bestimmten Zustand als vertraglich geschuldet vertraglich vereinbart haben (BGH, GE 2022, 93).2. Wird eine Wohnung mit einer Gasetagenheizung vermietet, kann nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen, dass dies der vertragsgemäße Zustand ist.3. Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    19.07.2022
  10. II ZR 271/08 - Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft; Haftungsfreistellung; insolventer Immobilienfonds; Falk-Fonds; Prospekthaftung; Abtretungsverbot
    Leitsatz: a) Das Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber auf Freistellung von der Haftung für Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft an den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft mit der Folge, dass sich dieser in einen Zahlungsanspruch umwandelt, nicht entgegen. b) Gegen den an den Insolvenzverwalter abgetretenen Anspruch kann der Treugeber nicht mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung aufrechnen.
    BGH
    22.03.2011