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Urteil Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter Gesellschaftern nach Auflösung der GbR
Schlagworte
Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter Gesellschaftern nach Auflösung der GbR
Leitsatz
Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern.
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