201 C 193/18 - Mietminderung bei Wegfall eines Teils der Mietsache
Leitsatz:
Fällt
ein mitvermieteter Stellplatz infolge Veräußerung eines Teils des Grundstücks
weg, liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, wenn gleichzeitig ein neuer
Stellplatz in der Nähe zur Nutzung angeboten wird.
(Leitsatz der Redaktion)