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Urteil Voraussetzungen für die Entziehung des Wohnungseigentums


Schlagworte

Voraussetzungen für die Entziehung des Wohnungseigentums

Leitsätze

1. Auch nach neuem Recht muss die Abmahnung eines Wohnungseigentümers zur Vorbereitung eines Entziehungsbeschlusses substantiiert ausgesprochen werden.

2. Der Einleitung eines Entziehungsverfahrens muss eine vorherige Abmahnung vorausgehen, in der die beanstandeten Pflichtverletzungen konkret aufgeführt werden müssen.

(Leitsätze der Redaktion)

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