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Urteil Nichtiger Werkvertrag durch nachträgliche Abänderung mit Schwarzarbeiter-Relevanz


Schlagworte

Nichtiger Werkvertrag durch nachträgliche Abänderung mit Schwarzarbeiter-Relevanz

Leitsatz

Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst wird.

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