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Urteil Kostenentscheidung nach Anerkenntnisurteil, Widerspruch des Mieters gegen Mieterhöhungsverlangen, vorgebrachte Härtegründe gegen Mieterhöhung
Schlagworte
Kostenentscheidung nach Anerkenntnisurteil, Widerspruch des Mieters gegen Mieterhöhungsverlangen, vorgebrachte Härtegründe gegen Mieterhöhung
Leitsatz
Widerspricht der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters mit der Begründung eines persönlichen Härtefalls, und erhebt der Vermieter sodann fristgerecht Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen, ist das Anerkenntnis des Mieters nicht „sofort“ i. S. d. § 93 ZPO mit der Folge, dass er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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