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Urteil Streitwert und Auffangstreitwert, Änderung der Kostenverteilung


Schlagworte

Streitwert und Auffangstreitwert, Änderung der Kostenverteilung

Leitsätze

Wird durch Beschluss zu Änderungen des Verteilerschlüssels der bisher durch Teilungserklärung von der Kostenbeteiligung ausgenommene Eigentümer eines unausgebauten Dachrohlings zur Kostenbeteiligung herangezogen, ist bei der Streitwertfestsetzung das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung heranzuziehen.

Ist zwischen den Eigentümern das Anbringen eines Schildes mit einem Warnhinweis im Streit, ist mangels einer sinnvollen wirtschaftlichen Bezifferung der Auffangstreitwert von 5.000 € heranzuziehen.

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