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  1. 3 U 32/12 - Baulichkeiten auf fremdem Grundstück; Grenzen der Duldungspflicht und der Rechtskraft früherer Entscheidungen; Überbau; Beseitigungsanspruch; Terrasse auf Nachbargrundstück
    Leitsatz: 1. Die im Vorprozess lediglich als Vorfrage beantwortete Frage, die auch im Nachfolgeprozess nur eine Vorfrage darstellt, nimmt regelmäßig nicht an der Bindungswirkung teil. 2. Keine Duldungspflicht aus § 912 Abs. 1 BGB besteht, wenn es an einem nachträglichen Überbau im Sinne dieser Vorschrift fehlt. Entscheidend ist, ob sich eine Beseitigung des „Überbaues" nicht auf diesen beschränken lässt, sondern die Gebäudeeinheit beeinträchtigt und auf diese Weise zwangsläufig zu einem Wertverlust der innerhalb der Grundstücksgrenzen befindlichen Gebäudeteile führt.
    OLG Rostock
    28.12.2013
  2. 2 U 17/12 - Amtshaftungsanspruch; Amtspflichtverletzung; Aufklärungspflicht der Genehmigungsbehörde vor Grundstücksverkehrsgenehmigung; Drittschutz; Schadensersatz; Mitverschulden; Beweislast; Bereicherungsanspruch; Verwendungskondiktion
    Leitsatz: 1. Die für die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 GVO a. F. zuständige Behörde ist gemäß § 1 Abs. 3 GVO a. F. verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und zu prüfen, ob Anmeldungen vorliegen. 2. Diese Pflicht der Genehmigungsbehörde, bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht (sogleich) zu erteilen, dient auch dem Interesse des Vertragspartners des Verfügungsberechtigten. 3. Die Behörde verletzt schuldhaft ihre Amtspflicht, indem sie eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt, ohne sich zu vergewissern, ob bereits Rückübertragungsansprüche angemeldet waren. 4. Wird eine Genehmigung zu Unrecht erteilt, hat der Begünstigte Anspruch auf Ersatz derjenigen Schäden, die er im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gemacht hat. 5. Die fehlende Kenntnis von der Unrichtigkeit der Genehmigung ist kein die Haftung erst begründendes negatives Tatbestandsmerkmal, für das der Anspruchsteller beweispflichtig wäre. 6. Eine Amtspflichtverletzung liegt weiter auch darin, dass die Behörde nicht - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt - mitgeteilt hat, dass Ansprüche angemeldet sind. 7. Der Anspruchsteller muss sich ein Mitverschulden in Bezug auf die Schadensentstehung anrechnen lassen, wenn er gegen die ihn nach § 3 Abs. 5 VermG treffende Pflicht verstoßen hat, sich vor Verfügungen über das Grundstück zu vergewissern, ob Ansprüche angemeldet sind. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    23.12.2013
  3. 63 S 146/13 - Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete mit Nettomietspiegel; formelle Wirksamkeit; Konkurrenz zu vereinbarten Modernisierungserhöhungen
    Leitsatz: 1. Die Frage, ob die Aufstellung der Betriebskosten in dem mit einem Nettokaltmietspiegel begründeten Verlangen auf Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete der Höhe nach zutreffend war, betrifft allein dessen materielle Berechtigung. 2. Mieterhöhungen nach § 559 a. F. (§ 559 Abs. 1 BGB n. F.) und § 558 BGB sind voneinander unabhängig und ggf. auch nebeneinander durchsetzbar. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.12.2013
  4. 162 C 939/13 - Parkettschäden durch Hundekrallen
    Leitsatz: Hat der Vermieter die Haltung eines bestimmten Hundes gestattet, kann er sich auf Beschädigungen des Parketts auch dann nicht berufen, wenn der Formularmietvertrag eine entsprechende Haftung des Mieters vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Koblenz
    20.12.2013
  5. 63 S 216/13 - Schönheitsreparaturen; Wirksamkeit einer Klausel mit Verbot der Verwendung wasserlöslicher Farben für Holzanstrich; Ölfarbenanstrich
    Leitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, wenn die kundenfeindlichste Auslegung zu einem Verbot der Verwendung wasserlöslicher Farben (Acrylfarben) für den Anstrich führt und demgegenüber ölhaltige Farben (Alkydharzfarben) vorgeschrieben werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.12.2013
  6. BVerwG 8 B 17.13 - Restitution; Rückübertragung; Vermögensverlust; Vermögenswert; Bruchteilrestitution
    Leitsatz: 1. Die Restitution eines Vermögenswertes, die nicht durch besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Enteignung wieder rückgängig gemacht worden ist (vgl. § 1 Abs. 8 Buchst. a Halbs. 2 VermG), führt zum Ausschluss der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG. Das gilt aber nur, wenn die von § 1 Abs. 6 VermG beabsichtigte „dauerhafte und nachhaltige Wiedergutmachung des während der NS-Zeit erlittenen Vermögensverlustes" erreicht wurde. Eine solch dauerhafte und nachhaltige Wiedergutmachung liegt nicht vor, wenn die entzogene und zurückverlangte Rechtsposition nur teilweise wiederhergestellt wurde, z. B. wenn nur der bloße Besitz ohne Rückübertragung der Rechtsposition eingeräumt wurde. 2. Der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG kann sich nur auf die Bruchteilsrestitution bestimmter Vermögensgegenstände - nämlich der unter die Vorschrift fallenden Grundstücke - richten und nicht auf die begehrte Restitution eines nicht entsprechend dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz spezifizierten Grundvermögens eines - ehemaligen - Unternehmens als Sachgesamtheit. Dieser Anspruch steht nur dem früheren Unternehmensträger oder dessen Rechtsnachfolgern zu und nicht den Gesellschaftern des Beteiligungsunternehmens. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    20.12.2013
  7. IX ZR 120/11 - Zeitliche Wirkung der Hemmung bei schwebenden Verhandlungen; Verjährung
    Leitsatz: Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1958 - VI ZR 231/57, VersR 1959, 34, 36; vom 13. Februar 1962 - VI ZR 195/61, VersR 1962, 615).
    BGH
    19.12.2013
  8. 17 C 33/13 - Nachträgliche Zahlung bei fristgerechter Kündigung; Zahlungsverzug bei Direktüberweisung der Miete durch JobCenter; „milderes Licht“
    Leitsatz: 1. Eine hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung wegen Mietrückstands wird durch nachträgliche Zahlung nicht unwirksam; nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter wegen Rechtsmissbrauchs sich nicht darauf berufen. 2. Die Pflichtverletzung erscheint nicht im „milderen Licht" im Sinne der Rechtsprechung des BGH, wenn das Mietverhältnis nur wenige Jahre bestand und das JobCenter dem Mieter mitgeteilt hatte, dass die Miete künftig nicht mehr direkt an den Vermieter überwiesen werde. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    19.12.2013
  9. V ZR 96/13 - Entziehung des Wohnungseigentums als Wohnungseigentumssache
    Leitsatz: Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.
    BGH
    19.12.2013
  10. BVerwG 8 B 23.13 - Anmeldefrist; Fristwahrung; Globalanmeldungen; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Verweisung auf Akten und Unterlagen
    Leitsatz: Der Restitutionsantrag nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG muss in Bezug auf den oder die begehrten Vermögenswerte zumindest individualisierbar sein. Eine solche Individualisierung des Vermögenswertes kann auch durch die Bezugnahme auf Akten und Unterlagen vorgenommen werden, die aber späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen muss. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    19.12.2013