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Urteil Zweckbestimmung „Laden“ unvereinbar mit faktischem Betrieb eines Restaurants
Schlagworte
Zweckbestimmung „Laden“ unvereinbar mit faktischem Betrieb eines Restaurants; Laden mit angeschlossenem Verzehrbereich
Leitsatz
Mit der Zweckbestimmung „Laden" ist es nicht vereinbar, dass in einem Geschäftslokal sowie davor in einem mit Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bereich die in dem Laden gekauften Waren, Speisen und Getränke verzehrt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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