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Urteil Zwangsversteigerung


Schlagworte

Zwangsversteigerung; geringeres Gebot; Anfechtung des Grundstücksnießbrauchs; keine Berücksichtigung des angefochtenen Nießbrauchs im geringsten Gebot

Leitsatz

Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.

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