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Urteil Zurechnung der Mangelkenntnis des Wohnungseigentumsverwalters
Schlagworte
Zurechnung der Mangelkenntnis des Wohnungseigentumsverwalters; Instandsetzungsverpflichtung
Leitsatz
Die Mängelkenntnis des WEG-Verwalters wird analog § 31 BGB der Wohnungseigentümergemeinschaft zugerechnet, unabhängig davon, wann ein Gutachten über die Feststellung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums in einer Eigentümerversammlung thematisiert und damit den Wohnungseigentümern bekannt gemacht wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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