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Urteil Zulässige Saldoklage bei Mietrückständen aus mehreren Jahren
Schlagworte
Zulässige Saldoklage bei Mietrückständen aus mehreren Jahren
Leitsatz
Zur Zulässigkeit einer „Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.
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