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Urteil Zahlung der Mietrückstände nach fristgerechter Kündigung
Schlagworte
Zahlung der Mietrückstände nach fristgerechter Kündigung
Leitsatz
Hat der Vermieter wegen eines Mietrückstandes von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten fristgerecht gekündigt, kann die Berufung auf die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mieter den Rückstand wenige Tage nach Zugang der Kündigung ausgleicht und sich in dem langjährig bestehenden Mietverhältnis stets vertragstreu verhalten hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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