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Urteil Warmwasserkostenverteilung bei Überschreitung des Höchstwertes des Fixkostenanteils
Schlagworte
Warmwasserkostenverteilung bei Überschreitung des Höchstwertes des Fixkostenanteils; Warmwasserkostenabrechnung nach Vorjahresverbrauch; Ersatzverfahren
Leitsatz
Wird ein Mehrfamilienhaus (Plattenbau) im Hinblick auf den beabsichtigten Gebäudeabriss vom Vermieter „leergewohnt", so dass der Fixkostenanteil der Warmwasserkosten für die wenigen verbliebenen Mieter den in § 8 Abs. 1 HeizkostenV vorgesehenen Höchstwert von 50 % deutlich übersteigt, ist für die Aufteilung zwischen den verbrauchsbezogenen und den flächenbezogenen Warmwasserkosten § 9 a Abs. 1 HeizkostenV analog anzuwenden.
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