« zurück zur Suche
Urteil Vertretungsbefugnis eines Anwalts für Löschung einer Zwangssicherungshypothek
Schlagworte
Vertretungsbefugnis eines Anwalts für Löschung einer Zwangssicherungshypothek
Leitsatz
Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts, der im Namen des eingetragenen Gläubigers die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bewilligt, kann im Grundbuchverfahren nicht dadurch nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt in dem der Eintragung zugrunde liegenden Titel als Prozessbevollmächtigter bezeichnet ist (Abgrenzung von BGH, NJW-RR 2012, 532).
KG, Beschluss vom 14. November 2013 - 1 W 245/13 -
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat