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Urteil Verschleierung der verbotenen Amtsausübung
Schlagworte
Verschleierung der verbotenen Amtsausübung; Amtsenthebung eines Notars wegen Beurkundung von Kettenkaufverträgen
Leitsatz
Die vorläufige Amtsenthebung kann bei einem bisher disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Notar geboten sein, wenn dieser durch Verabredung „gestalterischer Vorkehrungen" für die Durchführung künftig beabsichtigter Beurkundungen von Kettenkaufverträgen die gemäß § 14 Abs. 2 BNotO verbotene Amtsausübung verschleiert.
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